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Baby mit Mutter

FAQ

Muss ich mich für die Geburt anmelden?

Wir freuen uns, Sie in entspannter Atmos­phäre bei einem Gespräch kennenzulernen; nutzen Sie dazu gern unsere Angebote der Hebammen – bzw Oberarzt­sprechstunde. Sie können ihr Kind natürlich aber auch bei uns zur Welt bringen, ohne sich vorher angemeldet zu haben.

Darf ich meine eigene Hebamme zur Geburt mitbringen?

Dies ist nicht möglich. Alle Hebammen, die in unserem Kreiß­saal arbeiten, haben einen Vertrag mit der Klinik und kümmern sich in einem festen Dienst­plan­system Tag und Nacht um Schwangere und Gebärende. Unser Ziel ist es, einen vertraulichen Kontakt aufzubauen und auch mit Hilfe unserer langen Dienst­zeiten (12 Stunden) eine kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten.

Wie finde ich eine Hebamme für die Zeit nach der Geburt?

Kümmern Sie sich gern recht­zeitig in der Schwanger­schaft um eine Hebamme, die die häusliche Betreuung übernimmt.
Eine Auswahl finden sie hier: www.hebammensuche-sh.de

Wie lange bleibe ich nach der Geburt in der Klinik?

Am besten ist es, die Dauer des Aufenthaltes vom Befinden der Mutter und des Kindes ab­hängig zu bleiben. Sie können einige Stunden nach der Geburt die Klinik verlassen (ambulante Ent­bindung) wenn es Ihnen und Ihrem Kind gut geht. Die meisten Frauen bleiben ca. 2 bis 3 Tage auf der Wochen­bett­station (bis zur U2 des Kindes), nach einem Kaiser­schnitt ist der Auf­enthalt durch­schnittlich 2 Tage länger.

Was brauche ich für die Zeit im Kreißsaal und auf der Wochen­bettstation?

Download Kliniktaschen-Liste (PDF)

Nützliches für die Geburt…

  • Mutterpass
  • Versicherungskarte / Einweisung vom Frauenarzt / Personalausweis
  • ein langes T-Shirt, vielleicht von deinem Partner oder ein Nachthemd
  • dicke Socken für warme Füße
  • Schlappen
  • Traubenzucker, Lutschbonbons, Kaugummi
  • „Essen für eine lange Nacht“ (Keks, Müsliriegel, belegte Brote, Cola, Säfte…)
  • Duftöl, Massageöl
  • Kirschkernkissen, „Igelball“
  • Lieblings-CDs
  • Lippenpflegestift
  • evtl. ein Haargummi
  • Fotoapparat

… und für die Tage auf der Station

  • Stammbuch bzw. Heiratsurkunde
  • ausreichend Nachthemden oder Schlafanzüge
  • evtl. Bademantel
  • genügend Baumwollunterhosen
  • 2-3 gut sitzende BHs ohne Bügel (Still-BHs kauf erst nach dem Milcheinschuss)
  • bequeme Kleidung
  • Handtücher, Waschlappen
  • persönliche Pflegeartikel / Haarfön
  • Spieluhr, mit der Lieblingsmusik deines Kindes

… und für den Heimweg mit deinem Baby

  • ein Unterhemdchen / Body
  • ein Jäckchen / einen Pullover
  • einen Strampler / eine Hose
  • ein Paar Söckchen
  • eine Mütze
  • eine kleine Jacke / Schneeanzug
  • eine kleine Wolldecke
  • ein Spucktuch
  • Autositz
Wo kann ich parken?

Möglichkeiten dafür gibt es in der nahen Umgebung der Klink (Wilhelm­platz, Seiten­straßen). Für das schnelle Parken bieten wir Ihnen drei sogenannte Storchen­parkplätze an, die sich auf dem oberen Park­deck befinden. Nach der Geburt sollte das Auto dann umgeparkt werden, damit wir diesen Service möglichst vielen Paaren zur Verfügung stellen können.

Kann mein Partner nach der Geburt mit auf der Wochenstation bleiben?

Es besteht die Möglich­keit, dass der Partner im so genannten Eltern­zimmer mit stationär aufgenommen wird und so die ersten Tage und Nächte mit seiner Frau und seinem Kind verbringen und in alle Bereiche der Ver­sorgung mit einbezogen werden kann. Pro Tag kostet dies derzeit XXX Euro inkl. Verpflegung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies Angebot stets nur spontan im Hinblick auf aktuelle Situation auf der Station zur Verfügung machen können.

Sprechen Sie Ihre Hebamme bei Aufnahme auf den Kreißsaal gerne an!

Wen darf ich zur Geburt mitbringen?

Wir begrüßen die Unterstützung einer liebe­vollen Begleit­person bei der Geburt sehr. Heutzutage über­nehmen diesen Part meistens die werdenden Väter. Falls dies für Sie nicht passend ist, überlegen Sie, ob sie von einer nahe­stehenden Verwandten oder guten Freundin begleitet werden können. Damit eine ausreichend intime Atmosphäre im Kreißsaal gewahrt werden kann, empfehlen wir, die Anzahl der Begleit­personen auf zwei zu begrenzen.